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Praxis Dr. Tank
Newsletter #2 / 2018

 
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Liebe Leser, liebe Patienten


manchmal passieren Dinge, die habe ich nicht für möglich gehalten. Einen solchen unglaublichen Fall schildere ich Ihnen in diesem Newsletter.

Nachdem sich der Winter doch lange bei uns gehalten hat, steigen aktuell die Temperaturen. Das führt zum einen dazu, dass die Frühblüher ihre Pollen verteilen und es nun zu vermehrten Heuschnupfenbeschwerden kommt. Denken Sie daran, die Meidung der Pollen ist die beste Maßnahme. Deswegen sollte man sich als Betroffener, wenn man von draußen kommt, die Oberbekleidung ausziehen und vor dem Zubettgehen die Haare waschen, damit die Pollen nicht in Wohnung und Bett getragen werden.

Der andere Effekt steigender Temperaturen ist die Aktivierung von Zecken. Ab etwa 7 °C werden Zecken aktiv. Je höher die Temperatur, desto mehr bewegen sie sich. Wer also jetzt durchs Unterholz kriecht oder seinen Hund laufen lässt, muss wieder mit den Zecken rechnen. Suchen Sie Ihr Tier ab und vielleicht auch sich selbst.

In diesem Newsletter erfahren Sie und welche Vorteile Probiotika bei Neurodermitis bieten, dass Übergewicht Vorteile bei der Prognose von Schwarzem Hautkrebs haben kann, was passiert, wenn Sie Hausstaubmilben einfrieren, und dass das biologische Insektizid Pyrethum chronische Erkrankungen begünstigt. Außerdem informiere ich Sie in diesem Newsletter über unsere neue Patienteninformation zur Abrechnung privatärztlicher Leistungen und die Terminvereinbarung über elektronische Medien.

Ich wünsche Ihnen einen sonnigen Frühling!

Ihr Dr. Michael Tank
 
Inhalte â?“

In diesem Newsletter

Patienteninformation zur Abrechnung privatärztlicher Leistungen
Terminvergabe online
Probiotika verbessern Neurodermitis
Dicksein kann Vorteile haben
Milben einfrieren?
Insektizid Pyrethrum

Das Buch ist da!

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Taschenbuch: Reizdarm adé - nichts tut mehr weh
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In eigener Sache

Was mich ärgert

Die Patientin war Rechtsanwältin. Und sie war Kassenpatientin. Sie suchte meine Kollegin auf, weil sie sich von ihr fachärztlich (schulmedizinisch) behandeln lassen wollte. Sie las den Behandlungsvertrag und unterschrieb ihn. Dort wird auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hingewiesen und die Abrechnung erklärt. Nach der Behandlung bezahlte sie vor Verlassen der Praxis die Rechnung und vereinbarte einen Folgetermin. Zu diesem erschien sie, lies sich behandeln und verlies dann die Praxis. Die Rechnung wurde ihr nachgeschickt. Nach einigen Wochen kam ein 10-seitiges anwaltliches Schreiben, indem diese Rechtsanwältin darauf hinwies, dass sie nicht darüber aufgeklärt worden sei, dass die Folgeuntersuchung erneut Geld kosten würde und sie wegen dieses Formfehlers den Rechnungsbetrag nicht bezahlen würde.

Nicht nur meiner Kollegin entgleisten die Gesichtszüge. Eine Juristin, die einen Behandlungsvertrag unterschreibt und dann sagt, sie wisse nicht, dass ein Folgetermin Folgekosten erzeugt?! Nach kostenloser Rechtsberatung stellte sich heraus, dass bei dem Streitwert im unteren dreistelligen Bereich die Anwaltskosten diesen Streitwert sicher übersteigen. Trotz guter Chancen in einem Rechtsstreit blieb der Kollegin nichts Anderes übrig, als die Rechnung abzuschreiben.

Kommentar:

Mir fehlen die Worte, um zu beschreiben, wie ich dieses Verhalten finde. Es zerstört das natürliche Vertrauen zwischen Arzt und Patient. Es demotiviert die engagierte Kollegin. Es erzeugt materiellen Schaden zum Nachteil des Arztes, der die Leistung schon erbracht hat. Und es führt zu noch mehr Papierkrieg, denn gegen solches Vorgehen müssen wir uns absichern.

Unsere Gebührenordnung ist seit 1996 nicht angepasst worden. Trotz steigender Kosten bekommen wir immer noch das Gleiche wie 1996. Ich kenne keine andere Berufsgruppe, die heute noch für den Lohn von 1996 arbeitet. Und wenn dieser dann auch nicht bezahlt wird, wenn dann noch Patienten ihre bestellten Termine nicht einhalten und einfach nicht kommen, dann reißt das ein messbares Loch in die Abrechnung.
In eigener Sache

Patienteninformation zur Abrechnung privatärztlicher Leistungen

Der oben geschilderte Fall erfordert, dass wir gegensteuern müssen. Ab sofort bekommen Sie einen zusätzlichen Informationszettel, indem die Abrechnung und die zu erwartenden Kosten dargestellt werden. Sie müssen ihn nicht unterschreiben, aber wir müssen Ihnen die Information schriftlich geben. Aus diesem Grunde publiziere ich den Inhalt auch in diesem Newsletter.


Patienteninformation - Beilage zum Praxisvertrag
Kostenaufklärung gem. § 630c BGB

Dieses Informationsblatt soll helfen, Streitigkeiten über die Abrechnung im Vorfeld zu minimieren.

Die Praxis Dr. Michael Tank ist eine Privatpraxis. Wir arbeiten entsprechend der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der seit 1996 unverändert geltenden Form. Diese finden Sie im Internet z.B. unter https://www.pkv.de/service/rechtsquellen/gesetze-und-verordnungen/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-goae.pdf. In der Praxis können wir Ihnen gerne ein Exemplar zu Ansicht aushändigen.

Wir können grundsätzlich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, und sich in meine Behandlung begeben, sind Sie Selbstzahler.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihnen auch als privat versicherter Patient möglicherweise nicht alle Kosten erstattet werden. Da wir Ihren individuellen Versicherungsschutz nicht kennen, können wir Ihnen keine Auskunft darüber geben, was erstattet wird und was nicht.

Alle unsere Leistungen werden entsprechend der GOÄ in Rechnung gestellt. Da wir einige alternative ganzheitliche Leistungen anbieten, die nicht in der Gebührenordnung hinterlegt sind, stellen wir gem. §6 (2) GOÄ analoge Leistungen in Rechnung. Das sind Gebührenziffern, die in Art, Kosten und Zeitaufwand den erbrachten entsprechen, aber anders bezeichnet werden. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass wir neben klassisch schulmedizinischen Verfahren auch mit anderen Methoden untersuchen, als die universitäre Medizin. Deswegen kommen wir zu anderen Ergebnissen, die im Einzelfall mit den "schulmedizinischen" Untersuchungsmethoden und Sichtweisen nicht übereinstimmen können. Eine Überprüfung unserer Ergebnisse mit deren Methoden kann deswegen zu anderen Ergebnissen führen und sich nicht mit unseren Befunden und Diagnosen decken. Das begründet nicht den Vorwurf einer falschen Diagnostik.

Die Gebührenordnung für Ärzte ist so angelegt, dass die jeweils erbrachte Leistung in Rechnung gestellt wird. Da wir, insbesondere bei chronischen Beschwerden, nicht vorhersagen können, was wir diagnostisch und therapeutisch tun müssen, können wir Ihnen vorab keine konkreten Kosten beziffern. Exakte Behandlungspläne können wir aus vorgenannten Gründen in der Regel nicht erstellen. Wir wollen auch im Praxisablauf nicht vor jedem Handgriff über die Kosten reden, sondern uns auf den Patienten konzentrieren. Deswegen geben wir Ihnen hiermit eine ungefähre Größenordnung der zu erwartenden Behandlungskosten.

Bei Erstuntersuchungen entstehen nach unseren Erfahrungen Kosten in Höhe von ca. 200 - 350€, die wir Ihnen nach der Behandlung sofort in Rechnung stellen. Sie können bei uns mit EC-Karte und den üblichen Kreditkarten bezahlen, ausnahmsweise auch in bar. Alle Folgetermine werden jeweils entsprechend der erbrachten Leistungen abgerechnet und Ihnen einzeln oder zusammen in Rechnung gestellt. Hierfür entstehen erfahrungsgemäß Kosten zwischen 40€ und 350€ pro Termin. So werden z.B. Allergietests pro getesteter Substanz abgerechnet und können, wenn viele verschiedene Substanzen getestet werden, entsprechend teuer werden. Andererseits können Kontrolluntersuchungen, bei denen sich herausstellt, dass alles abgeheilt ist, entsprechend günstig ausfallen. Wenn Sie sich in meine Behandlung begeben, verpflichten Sie sich, diese Kosten unabhängig von der Erstattung durch Dritte zu tragen. Das trifft insbesondere auch für Patienten zu, die nach Postbeamtentarif A und B, freie Heilfürsorge, Privatversicherte im Basistarif u. ä. versichert sind. Sie haften selbst für die Differenz zwischen dem üblichen Erstattungssatz von 1,7-fach und dem von uns in Rechnung gestellten Betrag. Bitte haben Sie Verständnis, das angesichts einer seit 1996 unverändert geltenden Gebührenordnung, eine kostendeckende Leistungserbringung mit verminderten Sätzen nicht möglich ist.

Sie bezahlen in der Arztpraxis nicht die Zeit, die der Arzt benötigt, sondern die Leistung. In diese ist neben dem Wissen des Arztes und seinen Fortbildungskosten auch das Vorhalten von Geräten, Ausstattungen, Personal, Medikamenten und z.B. Testsubstanzen eingerechnet. Die zu honorierende ärztliche Leistung ist erfolgsunabhängig. Wir geben unser Bestes, wissen aber aus Erfahrung, dass wir letztendlich nicht jedem helfen können.

Wir wenden zur Abrechnung unterschiedliche Steigerungsätze an.

Ein - nach den Bemessungskriterien - Fall von mittlerer Schwierigkeit, durchschnittlichem Zeitaufwand und normalen Umständen der Ausführung (Mittelfall) ist in der Mitte dieses Gebührenrahmens mit dem sogenannten Mittelwert oder Regelsatz von 2,3 anzusetzen
(BGH, Urteil vom 08.11.2007 - III ZR 54/07, Hoffmann, GOÄ, C I, § 5 Anmerkung 5; Brück, GOÄ, § 5 Randnummer 1.2, 13).
(Quelle: www.anwalt.de)

Wenn Sie z.B. mehrere sich überlagernde Krankheitsbilder haben, diese besonders schwer oder kompliziert sind, wenn verschiedenste Vorerkrankungen bestehen, wenn es besondere Erschwernisse wie Sprachbarrieren oder körperliche Behinderungen gibt, die für Untersuchung oder Behandlung eines besonderen Aufwandes bedürfen, dann wird der Abrechnungssatz für bestimmte Leistungen auch über den 2,3-fachen Satz gesteigert, maximal auf den 3,5-fachen Satz. Sollten wir aus irgendeinem Grund über den 3,5-fachen Satz steigern wollen, werden wir das mit Ihnen gesondert schriftlich vereinbaren. Andererseits kann es, wenn die erbrachte Leistung unkompliziert und wenig aufwändig ist, auch zur Abrechnung von Steigerungssätzen zwischen 1,0 und 2,3 kommen, also unterhalb des vom BGH angegebenen Mittelfalls. Mit der Unterzeichnung des Behandlungsvertrages sind Sie persönlich unser Vertragspartner. Sie halten Sie uns frei von Forderungen Dritter (Ausschluss der Abtretung der Forderungen an die Krankenversicherung).

Wir wollen uns mit ganzer Kraft um unsere Patienten kümmern und deswegen Streitigkeiten bezüglich Abrechnungsfragen aus dem Weg gehen. Wir halten diesen Hinweis auf die Kosten und Abrechnung für sinnvoll, um mögliche Unklarheiten im Vorfeld auszuräumen. Wenn Sie dazu weitere Fragen haben, klären wir diese gerne im Gespräch.

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur zu den genannten Bedingungen arbeiten können und dass ohne unterzeichneten Behandlungsvertrag eine Behandlung nicht möglich ist. Wenn Sie mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden sind, können wir Ihnen ein angemessenes und Ihren Bedürfnissen entsprechendes medizinisches Engagement zusichern.


Soweit die Patienteninformation, die wir Ihnen ab sofort zusätzlich aushändigen.

Ein weiterer Aspekt, den ich hier kurz ansprechen will, ist die digitale Veränderung im Berufsalltag. Natürlich haben auch wir eine Internetseite und ein elektronisches Postfach. Allerdings kennt die Gebührenordnung diese Medien nicht.

Nach der Gebührenordnung setzt eine Beratung den direkten Arzt-Patientenkontakt voraus. Wenn der Arzt also mit Ihnen über Ihre Krankheit spricht und Erklärungen liefert und beratend tätig wird, ist die Beratungsleistung erbracht und wird, je nach Zeitaufwand, mit den Ziffern 1 oder 3 abgerechnet. Neu ist, dass auch Emails, in denen Sie uns auffordern, zu einer Ihrer Fragen Stellung zu nehmen, als Beratung gewertet werden und entsprechend abgerechnet werden können.

Grundsätzlich dauert das Tippen einer Email wesentlich länger als ein Gespräch. Deswegen ist es uns im Praxisalltag nicht möglich, Emails zu Krankheitsfragen zu beantworten. Ich antworte also NICHT auf Emailanfragen bezüglich Medikamenteneinnahme, Nebenwirkungen etc.

Bitte rufen Sie an. Sollten Sie mich nicht direkt sprechen können, hinterlassen Sie bitte eine verlässliche Rufnummer. Ich rufe zurück, sobald der Praxisbetrieb es erlaubt. Und das tue ich genau einmal. Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht "hinter Ihnen her telefonieren" kann. Wir sind ausgelastet und haben keinen Spielraum, mehrfach anzurufen. Und bitte wundern Sie sich nicht, Anrufe erledige ich auch nach der Sprechstunde, also zwischen 19 und 20 Uhr.
In eigener Sache

Terminvergabe online

Unsere Anmeldung koordiniert Terminwünsche für 3 Arztpraxen und mehrere Physiotherapie-/Osteopathiepraxen. Dazu geben wir die Termine direkt verbindlich ein. Wenn Sie elektronisch um einen Termin bitten, können wir aus Zeitgründen keinen EMailChat veranstalten, bis der für Sie passende Termin gefunden ist.

Aus diesem Grunde weise ich hier noch einmal daraufhin, dass Termine nur nach persönlicher Rücksprache direkt oder per Telefon vergeben werden können. Eine Online-Terminvergabe, bei der Sie sich den Termin online aussuchen und selbst anklicken können, bieten wir bewusst nicht an. Die Begründung dafür ist, dass wir nach Rücksprache mit Ihnen einschätzen müssen, ob ein Termin bei uns sinnvoll ist oder nicht und wieviel Zeit wir einplanen müssen. Das geht nur im direkten Gespräch. Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie auch bei drei gleichzeitig telefonierenden Helferinnen nicht immer sofort eine freie Leitung bekommen.
Allergie

Probiotika bessern "Neurodermitis"

imageNach einer Publikation spanischer Forschen kann die regelmäßige Gabe von Probiotika (das sind Darmbakterien der Gattung Bifidobakterien und Lactobazillen) die Hauterscheinungen bei leichten Formen der "Neurodermitis (medizinisch nennt man das Atopische Dermatitis) bessern. Die Hauterscheinungen wurden weniger und vor allem die Menge des benötigten Kortisons sank. (Dt. Ärzteblatt, Jg115/Heft 9/ 2.März 2018).


Kommentar:

Oowohl Lactobazillen (die man auch nutzt um Milch zu fermentieren und Joghurt, Dickmilch etc. herzustellen) wie auch Bifidobakterien gehören zur Darm- und Scheidenflora. Die zusätzliche Einnahme scheint allgemein das Immunsystem zu beeinflussen. Dazu braucht man aber keine (teuren) Tabletten. Für die, die Milchprodukte - auch laktosefreie - vertragen, sollten vergorene Milchprodukte in die Ernährung integriert werden.
Forschung

Dicksein kann Vorteile haben

imageIn einer Studie mit Melanom-Patienten (Schwarzer Hautkrebs) im fortgeschrittenen Stadium mit 1918 Patienten wurde die Überlebenszeit und die Zeit ohne Tumorwachstum untersucht. Alle Patienten waren unheilbar erkrankt. Die Patienten bekamen gezielte Krebsmedikamente, die bestimmte Signalwege im Stoffwechsel der Tumorzellen hemmen können. In der Regel entwickeln die Tumorzellen irgendwann auch gegen diese Medikamente eine Resistenz.

Frühere Untersuchungen hatten gezeigt, dass Fettleibigkeit(Adipositas) Stoffwechselwege begünstigt, die Tumorwachstum fördern und Adipositas damit als Risikofaktor für Krebserkrankungen eingestuft werden muss.

Die Forscher waren erstaunt festzustellen, dass Männer (nicht Frauen), die einen BMI über 30 (Body Mass Index - Verhältnis von Körpergröße zum Gewicht, Normwert zwischen 20 und 25) hatten, deutlich besser auf die Medikamente reagierten und länger überlebten. Die schwereren Männer lebten im Durchschnitt 33 Monate, davon 15,7 Monate ohne Tumorwachstum, die normgewichtigen Männer lebten 19,8 Monate und hatten im Schnitt 9,6 Monate tumorwachstumfreie Zeit.

Noch ist unklar, warum das so ist. Angenommen wird, dass die Fettleibigkeit, die entzündungsfördernd wirkt, damit das Immunsystem stimuliert, das seinerseits gegen die Tumorzellen agiert. Warum Männer und nicht Frauen so reagierten, führten die Forscher auf ein Enzym zurück, das männliche Hormone in weibliche umwandelt. Die Aromatase, so der Name des Enzyms, kommt in Fettgewebe vor. Und viel Fett bedeutet dann auch viel Aromatase und mehr weibliche Hormone. Frauen leben bei diesem Tumor normalerweise länger als Männer, was auf die Östrogene der Frauen zurückgeführt wird.

(Dt. Ärzteblatt, Jg115/Heft 9/ 2.März 2018)
Allergie

Milben einfrieren?

imageWer auf Hausstaubmilben allergisch ist, bekommt viele Tipps, wie er sich schützen kann. Die Krankenkassen bezahlen sogar Bettzeug, dass milbendicht ist. In Wirklichkeit geht es bei der Allergie aber gar nicht um die Milbe selbst. Allergisch werden wir offensichtlich auf Bestandteile ihres Kots. Doch wie beseitigt man den und wie schützt man sich?


Hausstaubmilbenallergien sind kein Zeichen für eine unhygienische Haushaltsführung. Schätzungsweise zwei bis zehn Millionen Milben leben durchschnittlich in einer Matratze. Ein Gramm Hautschuppen, das der Mensch täglich verliert, reicht dieser Milbenpopulation sechs Wochen lang als Nahrung aus. Polstermöbel und Teppiche sind ebenfalls beliebte Aufenthaltsorte der Hausstaubmilben, genauso Kuscheltiere. Ideale Lebensbedingungen für die Milben herrschen bei einer Raumtemperatur von 25 Grad sowie einer Luftfeuchtigkeit zwischen 65 und 80 Prozent.

Es gibt verschiedene Arten von Milben. Die weiß-gräulichen, spinnenartigen Lebewesen sind etwa 0,1 bis 0,5 Millimeter groß. Sie saugen, beißen oder stechen nicht und übertragen auch keine Krankheiten. Aber vor allem in ihrem Kot sind zahlreiche Allergene enthalten. Eine Hausstaubmilbe produziert durchschnittlich 20 Kotkügelchen pro Tag. In einem Gramm Hausstaub finden sich mehr als 250.000 Kotkügelchen.

Bei Menschen, die bereits bei einem früheren Kontakt gegen Eiweißmoleküle im Milbenkot sensibilisiert wurden, kann eine Sofortreaktion (z.B. Naselaufen, Augenjucken, Luftnot) einsetzen. (allergieinformationsdienst.de).

Wie bei allen Allergien muss die Meidung des Allergens oberste Priorität haben. Ziel ist es also, die Population der Milben so klein wie möglich zu halten, denn weniger Milben bedeutet auch weniger Milbenkot. Die "Encasings", also die Milbenkot-dichte Bettwäsche, die den Schlafenden schützen soll, vermindern die Milbenzahl nicht direkt. Das tun dagegen Geruchsstoffe, die für Milben unangenehm sind. Eines der Präparate, die verwendet werden, ist Niembaumsamenöl. Das für Menschen geruchlose und ungiftige Öl ist für Hausstaubmilben unerträglich - sie verschwinden. Unter dem Namen Milbiol® bekommt man das Präparat samt Sprühflasche. Matratze und Bettzeug einsprühen und nach 6 Wochen einmal wiederholen und man hat für etwa 6 Monate Ruhe.

Eine weitere Maßnahme ist die Absenkung der Luftfeuchtigkeit im Wohnbereich auf unter 50%, was aber bei manchem die Atemwegsschleimhäute belastet. Die Vermeidung von Stoff und Gewebe, also Parkett statt Teppich, Ledersofa statt Polstermöbel, reduziert den Lebensraum der Milben. Nun gibt es schon lange den Rat, z.B. Stofftiere von Kindern ins Eisfach zu legen.

Die Milben sollten erfrieren. Ob das tatsächlich funktioniert und wenn ja, unter welchen Bedingungen, haben jetzt Forscher in den USA untersucht. Milben wurden in Eisfächer gelegt und bei unterschiedlichen Temperaturen unterschiedlich lange eingefroren. Danach wurden sie aufgetaut und nachbeobachtet.

Die Ergebnisse:

Mehr als 50% der Milbenweibchen überlebte 24 Stunden bei -15°C. Allerdings starben sie alle innerhalb der nächsten 2 Wochen und sie legten in der Zwischenzeit keine Eier mehr. In einer Kontrollgruppe vermehrten sich 98% aller Milben. Empfehlung: Stofftiere und kleine Gegenstände bei -15°C für 48 Stunden einzufrieren sollte alle vermehrungsfähigen Milben abtöten und kann als probates Mittel empfohlen werden.

(AllergoJ 2018;27(2)
Gesundheit

Insektizid Pyrethrum

imagePyrethrum ist ein biologisches Insektizid, das aus Blumen, z.B. Chrysanthemen, gewonnen wird. Dazu werden die Blüten getrocknet und als Pulver angewendet oder die Inhaltsstoffe werden mit Lösungsmittel extrahiert. Pyrethrum besteht aus verschiedenen Substanzen und wirkt als Kontaktgift, das für Insekten neurotoxisch ist.


Der Wirkmechanismus beruht darauf, dass das Wiederverschließen der spannungsabhängigen Natriumkanäle in den Axon-Membranen verhindert wird, wodurch die Nervenzellen ihr Ruhemembranpotential nicht wiederaufbauen können. Pyrethrum ist giftig für alle Insektenarten, auch für Nützlinge. Es ist zudem sehr giftig für Fische.

Pyrethrum zersetzt sich unter Einwirkung von Tageslicht rasch und verliert so seine Wirksamkeit. Es ist wasserlöslich und kann ausgewaschen werden. Es gibt verschiedene Pyrethroide, das gebräuchlichste derzeit ist Permethrin, dass auch in der Medizin angewendet wird. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist Pyrethrum selbst nicht als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln zugelassen, allerdings bestehen in all diesen Ländern Zulassungen für aufgereinigtes Pyrethrum, die Pyrethrine. Ihre Verwendung ist auch im Ökologischen Landbau zulässig.

Im häuslichen Bereich wird Pyrethrum verwendet:
  • in sogenannten Elektroverdampfern gegen Fliegen und Mücken
  • als Insektensprays und -strips gegen Schaben, Ameisen usw.
  • als Mittel gegen Flöhe und Tierflöhe, Flohhalsband bei Hunden
  • als Mittel gegen Kopfläuse
(Quelle Wikipedia, überarbeitet von Dr. M. Tank)

Pyrethrum wird zur Imprägnierung von Stoffen benutzt, damit diese nicht von Insekten befallen werden. Man findet z.B. Polstermöbel, Kissenbezüge, Gardinen und auch Matratzen, bei denen man so die Hausstaubmilbenbesiedlung reduzieren möchte.

Symptome bei Vergiftungen mit Pyrethroiden:
  • Natürliches Pyrethrum und synthetisch hergestellte Pyrethroide sind in erster Linie neurotoxisch, sie wirken als Nervengifte.
  • Bei akuter Einwirkung in hoher Konzentration rufen sie vorwiegend Reizungen und Rötungen der Haut und Schleimhaut, Kribbeln und Jucken, Augenbrennen und Atemwegsreizungen hervor. Wirkungen auf das periphere Nervensystem stehen also im Vordergrund. Diese Empfindungen sind auf die exponierten Hautstellen begrenzt und bilden sich rasch wieder zurück, eine dauerhafte Schädigung wurde bisher nicht beobachtet.
  • Bei chronischer Einwirkung werden das periphere und das zentrale Nervensystem beeinträchtigt, was sich unter anderem in Sensibilitätsstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Angst, Seh- und Hörstörungen, sowie Beschwerden im Magen-Darm-Trakt (Übelkeit) äußern kann (Michalak und Mitarb. 1999). (https://www.allum.de/stoffe-und-ausloeser/pyrethroide/gesundheitsrisiken)
Am 27.7.1992 beschrieb der Spiegel (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13689507.html) bereits vier Fälle von Vergiftungen mit Pyrethrum. Auch wenn bei sachgemäßer Anwendung Vergiftungen für Menschen ausgeschlossen scheinen, so gibt es immerhin doch einen Grenzwert für die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) von 5mg/m3 Luft.

Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) schreibt bereits 1995:

Pyrethroide wirken über eine Veränderung der Erregbarkeit auf das Nervensystem von Insekten und Säugetieren. Hieraus werden auch die Wirkungen auf den Menschen verständlich. Bei empfindlichen Personen führen schon geringe Konzentrationen von Pyrethroiden zu Gesundheitsstörungen. Im Vordergrund stehen dabei Reizungen der Schleimhäute, der Atemwege und der Augen. Es kann zu Mißempfindungen und Taubheitsgefühlen der Haut, gelegentlich zu Benommenheit und Kopfschmerzen kommen. Die beobachteten Symptome gelten als reversibel; bleibende Nervenschäden wurden nicht beschrieben. Pyrethroide werden hauptsächlich über die Haut aufgenommen, z.B. bei Kontakt mit Hausstaub oder anderen Materialien, die bei der Anwendung kontaminiert wurden. Die Resorption im Magen-Darm-Trakt ist eher schlecht, die Ausscheidung erfolgt zu etwa gleichen Teilen über Urin und Kot. Die Halbwertzeiten liegen für die verschiedenen Pyrethroide zwischen 7 und 55 Stunden in Blut bzw. Plasma und 17 Stunden bis 30 Tagen im Fettgewebe. Eine Anreicherung im Gehirn erfolgt nicht.

Grundsätzlich sind Pyrethroide wissenschaftlich gut untersucht; ihre potentiellen Wirkungen sind bekannt, so daß Anwendungsempfehlungen und Schutzmaßnahmen formuliert werden konnten. Dies muss bei einer Neubewertung und Diskussion über alternative, möglicherweise weit weniger gut untersuchte Stoffe bedacht werden. Während die kurzlebigen Pyrethroide wirkungsvolle und in ihren potentiellen Risiken kalkulierbare Schädlingsbekämpfungsmittel darstellen, gehören Langzeitpyrethroide wegen der Rückstandsproblematik im Innenraum nach Ansicht des BgVV nicht in die Hand des Laien.


(http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/1995/A/pyrethroide___basis_informationen-551.html)

"Reinigungsmaßnahmen zur Beseitigung einer Kontamination zeigen nur bedingt Erfolg, da die Pyrethroide sehr gut an Oberflächen haften und mit der Zeit in den Staub übergehen. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ist vom Kauf oder der Verwendung von Teppichen oder Teppichböden mit vorbeugender Ausrüstung abzuraten. Beim Kauf sollte eine entsprechende schriftliche Bestätigung gefordert werden. Problematisch ist die Tatsache, dass für die Vergabe des Qualitätszeichens "Wollsiegelqualität" eine vorbeugende Motten- und Käferschutzausrüstung (meist auf Pyrethroidbasis) erforderlich ist."

(http://www.schadstoffberatung.de/pyrethro.htm)

Kommentar:

Anhand dieser Quellen könne Sie sehen, dass es ein sogar im ökologischen Landbau zugelassenes biologisches Insektizid gibt, von dem bekannt ist, dass es auch auf Fische hochtoxisch wirkt. Auch wenn es unter Lichteinfluss zersetzt wird, gelangen durch die gute Wasserlöslichkeit Pyrethroide in Gewässer und schädigen Fische und deren Brut. Allerdings scheint es auch bei Menschen schädigende Wirkungen zu geben. Während akute Vergiftungen nahezu immer auf eine unsachgemäße Anwendung zurückgeführt werden können, sind chronische Effekte nicht abschließend geklärt.

Der Kollege Dr. Nölke-Desinger aus Essen beschäftigt sich seit längerem mit diesem Stoff. Seine Erfahrungen im Rahmen der Umweltmedizin sind alarmierend. Es sieht bei einem Drittel aller chronisch-kranken Patienten in seiner Praxis, bei denen der Therapieerfolg nicht wie erwartet einsetzt, eine Pyrethrumbelastung. Pyrethrum ist am gefährlichsten, wenn man es einatmet. Deswegen hat er Stäube untersuchen lassen und gefunden, dass unter Betten häufig sehr hohe Konzentrationen zu finden waren, sodass man annehmen kann, dass die betroffenen Personen sich im Schlaf belasten. Da man Matratzen nicht mal so waschen kann, ist die Sanierung kompliziert. Die Matratze in die Sonne zu stellen und die Substanz durch Licht zerstören zu lassen oder mit einem geeigneten Wasch-Staubsauger zu reinigen, erscheint noch am vielversprechendsten. Nach Beendigung der Belastung verschwindet der Giftstoff langsam aus den Körpergeweben, wobei das lange dauern kann. Wie oben beschrieben kann die Halbwertszeit 30 Tage (Fettgewebe) betragen. In der Medizin gehen wir davon aus, dass ein Stoff nach 10 Halbwertszeiten nicht mehr vorhanden ist. Das können also bis zu 300 Tage sein. Der Kollege beschreibt, dass nach Ende der Exposition die Immunfunktion der Patienten besser wurde und er bessere Therapieerfolge erzielen konnte.

Fazit:

Wir können Pyrethroide bestimmen und auch mit ganzheitlichen Methoden messen. Wenn Sie Teppiche/Kissen etc. mit dem Wollsiegel haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass darin Pyrethroide sind, hoch. Eine Sanierung ist manchmal kompliziert, kann sich aber für die chronisch kranken Patienten lohnen, bei denen

1.) die Substanz nachgewiesen wurde und
2.) bei denen sich ein Therapieerfolg nicht einstellen will.
Praxis für ganzheitliche Medizin
Dr. med. Michael Tank
Borsteler Chaussee 47, 22453 Hamburg
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Tel 040-51 320 990 | Fax 040-250 50 80


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