Über Kosten


Liebe Patientin, lieber Patient,

Wir sind eine Privatpraxis. Das bedeutet, wir rechnen nach der amtlichen GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE (GOÄ)ab. Alle Patienten bekommen eine Rechnung, die sie selbst bezahlen müssen

Ich betreibe in meiner Praxis sowohl Schulmedizin als auch alternative Heilmethoden:

  • Akupunktur, deren Wirksamkeit bei bestimmten Erkrankungen heute wissenschaftlich bewiesen ist
  • Chirotherapie, was landläufig als „Einrenken“ bezeichnet wird
  • Bioimpedanzanalyse (BIA), mit der ich Ihre Körperzusammensetzung individuell bestimmen und eine gesunde Gewichtsabnahme durch Kontrolle der Ernährung/des Trainings begleiten kann
  • Applied Kinesiology (AK), eine Diagnostikmethode, die schulmedizinische Untersuchungen ergänzt

Die hier aufgeführten Methoden sind in Deutschland nur zum Teil anerkannt und werden daher auch nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Meine Praxis ist eine Privatpraxis, wir können nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen (auf  Krankenkassenkarte) abrechnen. Wir erstellen unsere Rechnungen nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die entstehenden Kosten richten sich nach der durchgeführten Leistung, dem Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad. Rechnen Sie als Selbstzahler mit einer Rechnung in der Größenordnung um 300€ für eine Erstbehandlung (ohne Laborleistungen).

Wenn Sie sich bei uns als Neupatient anmelden, senden wir Ihnen einen Fragebogen (11 Seiten A4) zu, den Sie bitte zum Termin ausgefüllt mitbringen. Wenn es Vorbefunde (Röntgenbilder, Operationsberichte, Blutuntersuchungen) gibt, bringen Sie bitte diese Unterlagen auch mit. Außerdem brauchen wir von allen eingenommenen Medikamenten und Nahrungsergänzungen eine Probe (Tab, Tropfen etc..). Der Beipackzettel reicht nicht! – wir brauchen die reale Tablette etc. zur Testung.

Privatpatienten

Auch private Krankenkassen zahlen, je nach dem, welchen Tarif Sie abgeschlossen haben, nicht immer alle entstehenden Kosten. Es kann also sein, dass Sie, auch wenn Sie privat versichert sind, einen, meist kleineren, Teilbetrag nicht erstattet bekommen und aus eigener Tasche dazu bezahlen müssen. Wer nicht versichert ist oder wessen Kosten nicht von einem Kostenträger (Beihilfe, Krankenkasse etc..) übernommen werden, kann möglicherweise die nicht erstattenen Beträge seinem Finanzamt als außerordentliche Belastung im Rahmen der Werbungskosten in Abzug bringen und so die tatsächlichen Kosten noch einmal senken.

Ich kann Ihnen keine Auskunft geben, welche Leistung von welcher Kasse übernommen wird.

Grundsätzlich bitten wir Patienten, die uns zum ersten Mal aufsuchen, dass sie ihre Rechnung direkt im Anschluss an die Behandlung begleichen. Dafür steht Ihnen ein EC-Karten-Terminal zur Verfügung. Wir akzeptieren auch die üblichen Kreditkarten. Barzahlung ist grundsätzlich möglich, aber wir bevorzugen eindeutig die elektronische Bezahlung.

Nachdem wir bei Patienten, die wir nicht kannten, wiederholtauf unseren Forderungen sitzengeblieben sind, sehen wir uns gezwungen, die Leistungen sofort abzurechnen. Uns bekannte Patienten haben weiterhin die Wahl,entweder direkt zu bezahlen oder die Rechnung mit nach Hause zu nehmen und von dort zu bezahlen. Wir halten die sofortige Zahlung nach Leistungserbringung für die praktikabelste und am wenigsten aufwändige Lösung.

 

Copyright © Dr. med. Michael Tank